
Viele Betreiber stellen sich die Frage: „Ab welcher Leistung einer PV-Anlage ist eine Wandlermessung erforderlich?“
Wer jedoch im Suchnetzwerk Antwort auf diese Frage sucht, stößt schnell auf unterschiedliche Aussagen. Eine davon lautet: „Ab 30 kWp ist eine Wandlermessung Pflicht.“ Diese Information wird nicht nur von Kunden, sondern auch von zahlreichen Elektrofirmen und Fachplanern oft ungeprüft übernommen. Doch genau hier liegt der Irrtum. Denn entscheidend ist nicht die installierte Modulleistung in Kilowattpeak (kWp), sondern die Nennleistung des Wechselrichters in Kilovoltampere (kVA). Die vermeintliche „PV-Anlage 30 kWp Grenze“ wird dadurch häufig falsch verstanden – was für Planung, Genehmigung und Kosten erhebliche Unterschiede macht.
Hintergrund: Warum die PV-Anlage 30 kWp Grenze oft missverstanden wird
Die Diskussion um die PV-Anlage 30 kWp Grenze ist seit Jahren ein Thema in der Photovoltaik-Branche. Immer wieder wird behauptet, ab einer installierten Leistung von 30 kWp müsse zwingend eine Wandlermessung eingebaut werden. Tatsächlich sieht die VDE-AR-N 4105 jedoch vor, dass sich die Pflicht zur Wandlermessung nicht an der Modulleistung, sondern an der Wechselrichterleistung orientiert.
Das bedeutet:
- Eine PV-Anlage kann durchaus mehr als 30 kWp Modulleistung haben.
- Solange die Wechselrichterleistung ≤ 30 kVA bleibt, ist keine Wandlermessung erforderlich.
- Erst wenn die Wechselrichterleistung über 30 kVA liegt, wird ein Erzeugungszähler mit Wandlermessung verpflichtend.
Viele Fachplaner übersehen diesen Unterschied. Die Folge: PV-Projekte werden unnötig teuer kalkuliert oder falsch geplant.
Steuerliche Bedeutung der PV-Anlage 30 kWp Grenze
Neben der technischen Seite hat die PV-Anlage 30 kWp Grenze auch steuerliche Bedeutung. Mit der EEG-Novelle 2023 wurde festgelegt, dass Photovoltaikanlagen bis einschließlich 30 kWp von Einkommen- und Umsatzsteuer befreit sind. Das gilt sowohl für private Hausdächer als auch für kleinere gewerbliche Anlagen.
Die Vorteile für Betreiber:
- Keine Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung.
- Keine Umsatzsteuer auf die erzeugte Energie.
- Weniger bürokratischer Aufwand, da keine jährliche Gewinnermittlung erforderlich ist.
Damit ist die Grenze von 30 kWp nicht nur für Netzbetreiber und Planer relevant, sondern auch für Hausbesitzer, die sich eine PV-Anlage anschaffen möchten.
VDE-Technik: 30 kWp vs. 30 kVA – Wo liegt der Unterschied?
Das Hauptmissverständnis rund um die PV-Anlage 30 kWp Grenze entsteht durch die Verwechslung von kWp (Kilowattpeak) und kVA (Kilovoltampere).
- kWp beschreibt die installierte Leistung der Solarmodule unter Standard-Testbedingungen.
- kVA beschreibt die Scheinleistung des Wechselrichters, also die maximale Leistung, die tatsächlich ins Netz eingespeist werden kann.
Beispiel:
Eine Anlage kann 32 kWp an Modulleistung haben, aber wenn der Wechselrichter nur eine Leistung von 30 kVA bereitstellt, ist keine Wandlermessung erforderlich. Umgekehrt kann eine kleinere Anlage mit 28 kWp theoretisch eine Wandlermessung brauchen, wenn ein überdimensionierter Wechselrichter mit mehr als 30 kVA eingesetzt wird.
Für Betreiber heißt das: Bei der Planung muss nicht nur auf die Anzahl der Module, sondern auch auf die Auswahl der Wechselrichter geachtet werden.
Praktische Folgen für Betreiber und Planer
Das falsche Verständnis der PV-Anlage 30 kWp Grenze kann erhebliche Auswirkungen haben:
- Fehlerhafte Kostenschätzung
Viele Angebote kalkulieren unnötig hohe Zusatzkosten für Wandlermessungen. Diese Kosten lassen sich vermeiden, wenn die technische Grenze korrekt berücksichtigt wird. - Überdimensionierte Planung
Elektrofirmen empfehlen oft aus Sicherheitsgründen eine Wandlermessung, obwohl sie gar nicht vorgeschrieben ist. Betreiber zahlen dann für Technik, die nicht benötigt wird. - Steuerliche Chancen ungenutzt
Wer die Grenze missversteht, verzichtet unter Umständen auf die Vorteile der Steuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp. Eine sorgfältige Planung kann helfen, genau unterhalb der Schwelle zu bleiben und so maximal von der Förderung zu profitieren. - Komplexere Genehmigungsverfahren
Mit Wandlermessung sind Netzanschluss und Abnahme oft komplizierter. Richtig geplant kann man diesen Aufwand vermeiden.
Fazit zur PV-Anlage 30 kWp Grenze
Die PV-Anlage 30 kWp Grenze sorgt immer wieder für Verwirrung – bei Kunden, Elektrofirmen und sogar Fachplanern. Richtig ist:
- Steuerlich ist die Grenze von 30 kWp entscheidend. Bis zu dieser Leistung sind PV-Anlagen einkommen- und umsatzsteuerbefreit.
- Technisch ist jedoch die Grenze von 30 kVA Wechselrichterleistung ausschlaggebend für die Frage, ob eine Wandlermessung erforderlich ist.
- Wer diese beiden Aspekte klar trennt, kann seine Anlage optimal planen, Kosten sparen und alle gesetzlichen Vorteile nutzen.
Damit gilt: Nicht blind der Aussage „ab 30 kWp ist eine Wandlermessung Pflicht“ vertrauen, sondern genau prüfen, welche Wechselrichterleistung im Projekt tatsächlich installiert wird.
Auf der Hager Website finden Sie zudem eine Übersicht über verschiedene Zählerschränke sowie Wandlerschrankanlagen.
Entdecke mehr von PV-BPU
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.